Thema:
Re:Dann rolle ich mir meinen nächsten Dübel doch glatt a flat
Autor: Bomber
Datum:22.03.24 15:33
Antwort auf:Re:Dann rolle ich mir meinen nächsten Dübel doch glatt auf von suicuique

>>in der Fußgängerzone in Nürnberg, wenn ich im April in Deutschland bin. ;)
>
>Füßgängerzonen sind auch weiterhin ein NoGo. EDIT: zu gewissen Zeiten!
>
>Guckst Du hier: [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz]
>
>Irgendwo steht da was zu Abstandsregeln und Konsum und Fußgängerzonen.
>
>Ah habs:
>11. Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben


Das mit der Sichtweite wird noch für Zündstoff sorgen in Bayern: In München, wenn ich um Häusereck gehe, bin ich sicher außer Sichtweite, aber nich im 100m Radius. Bin gespannt, wie oft sie Anklage erheben und dann verlieren.


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