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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 22.03.24 14:16 | ||
Antwort auf: | Dann rolle ich mir meinen nächsten Dübel doch glatt auf von Lord Chaos | ||
>in der Fußgängerzone in Nürnberg, wenn ich im April in Deutschland bin. ;) Füßgängerzonen sind auch weiterhin ein NoGo. EDIT: zu gewissen Zeiten! Guckst Du hier: [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz] Irgendwo steht da was zu Abstandsregeln und Konsum und Fußgängerzonen. Ah habs: 11. Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben |
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