Antwort auf den Beitrag "Re:Dann rolle ich mir meinen nächsten Dübel doch glatt a" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>in der Fußgängerzone in Nürnberg, wenn ich im April in Deutschland bin. ;) >> >>Füßgängerzonen sind auch weiterhin ein NoGo. EDIT: zu gewissen Zeiten! >> >>Guckst Du hier: [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz] >> >>Irgendwo steht da was zu Abstandsregeln und Konsum und Fußgängerzonen. >> >>Ah habs: >>11. Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben > >Das mit der Sichtweite wird noch für Zündstoff sorgen in Bayern: In München, wenn ich um Häusereck gehe, bin ich sicher außer Sichtweite, aber nich im 100m Radius. Bin gespannt, wie oft sie Anklage erheben und dann verlieren.
mailbenachrichtigung?