Thema:
Re:Frage an die Juristen hier flat
Autor: suicuique
Datum:17.08.23 10:00
Antwort auf:Re:Frage an die Juristen hier von makaimura

>>>>Wie ist denn das wenn in einem anstehenden oder laufenden Verfahren ein Gesetz geändert wird?
>>>
>>>Glück gehabt. StGB §2 Abs 3.
>>>
>>>[https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html]
>>
>>Beisst sich das nicht mit den Abs. 1 und 4?
>
>Abs. 1 zielt darauf ab, dass Taten, die einst straffrei waren, nicht durch ein neues Gesetz nachträglich strafrelevant werden.


Würde das in dem Fall nicht schon Abs. 3 garantieren?

>Für Abs. 4 fällt mir kein Beispiel ein, würde aber eh erfordern, dass die jetzige Regelung von vorherein als zeitlich beschränkt beschlossen worden wäre (ist/war sie aber nicht).

D.h. ein von vonherein zeitlich begrenztes Gesetz (also: ein Gesetz bei dem eine zukünftige Änderung bereits fest steht) würde anders behandelt werden (hier: strenger) als ein Gesetz bei dem eine Änderung erfolgt (hier: Abschaffung) die nicht bereits geplant war?  ;)

gruß


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