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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 17.08.23 10:00 | ||
Antwort auf: | Re:Frage an die Juristen hier von makaimura | ||
>>>>Wie ist denn das wenn in einem anstehenden oder laufenden Verfahren ein Gesetz geändert wird? >>> >>>Glück gehabt. StGB §2 Abs 3. >>> >>>[https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html] >> >>Beisst sich das nicht mit den Abs. 1 und 4? > >Abs. 1 zielt darauf ab, dass Taten, die einst straffrei waren, nicht durch ein neues Gesetz nachträglich strafrelevant werden. Würde das in dem Fall nicht schon Abs. 3 garantieren? >Für Abs. 4 fällt mir kein Beispiel ein, würde aber eh erfordern, dass die jetzige Regelung von vorherein als zeitlich beschränkt beschlossen worden wäre (ist/war sie aber nicht). D.h. ein von vonherein zeitlich begrenztes Gesetz (also: ein Gesetz bei dem eine zukünftige Änderung bereits fest steht) würde anders behandelt werden (hier: strenger) als ein Gesetz bei dem eine Änderung erfolgt (hier: Abschaffung) die nicht bereits geplant war? ;) gruß |
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