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Autor: | makaimura | ||
Datum: | 17.08.23 09:56 | ||
Antwort auf: | Re:Frage an die Juristen hier von suicuique | ||
>>>Wie ist denn das wenn in einem anstehenden oder laufenden Verfahren ein Gesetz geändert wird? >> >>Glück gehabt. StGB §2 Abs 3. >> >>[https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html] > >Beisst sich das nicht mit den Abs. 1 und 4? Abs. 1 zielt darauf ab, dass Taten, die einst straffrei waren, nicht durch ein neues Gesetz nachträglich strafrelevant werden. Für Abs. 4 fällt mir kein Beispiel ein, würde aber eh erfordern, dass die jetzige Regelung von vorherein als zeitlich beschränkt beschlossen worden wäre (ist/war sie aber nicht). |
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