Antwort auf den Beitrag "Re:Frage an die Juristen hier" posten:
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>>>>>Wie ist denn das wenn in einem anstehenden oder laufenden Verfahren ein Gesetz geändert wird? >>>> >>>>Glück gehabt. StGB §2 Abs 3. >>>> >>>>[https://dejure.org/gesetze/StGB/2.html] >>> >>>Beisst sich das nicht mit den Abs. 1 und 4? >> >>Abs. 1 zielt darauf ab, dass Taten, die einst straffrei waren, nicht durch ein neues Gesetz nachträglich strafrelevant werden. > >Würde das in dem Fall nicht schon Abs. 3 garantieren? > >>Für Abs. 4 fällt mir kein Beispiel ein, würde aber eh erfordern, dass die jetzige Regelung von vorherein als zeitlich beschränkt beschlossen worden wäre (ist/war sie aber nicht). > >D.h. ein von vonherein zeitlich begrenztes Gesetz (also: ein Gesetz bei dem eine zukünftige Änderung bereits fest steht) würde anders behandelt werden (hier: strenger) als ein Gesetz bei dem eine Änderung erfolgt (hier: Abschaffung) die nicht bereits geplant war? ;) > >gruß
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