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Autor: | joelcoen | ||
Datum: | 19.08.19 10:48 | ||
Antwort auf: | Hab mal die entsprechende Dienstvorschrift rausgesucht von X1 Two | ||
>Bestätigt das, was bei uns Standard war: > >Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen. > >Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug. > >Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt: > > − auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt), > − auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich, > − zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie > − zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat. > >Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen. Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen ist der Soldatin bzw. dem Soldaten die Wahl des Anzuges im Rahmen dieser Dienstvorschrift freigestellt. > >[https://archiv.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/7500752103/Downloads/ZDv_037_010.pdf] > >Sprich: Es war 1996/97 grundsätzlich verboten, ausnahmsweise aber erlaubt, was mein Bataillonskommandant aber wieder verboten hat. :D Fun Fact: Es war längere Zeit das Tragen von Regenschirmen in Verbindung mit Uniform verboten. der Maniacs hier. d.h. während der Zu- und Abfahrt war es erlaubt. --- Gesendet mit Android-Client v1.0.2 |
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