Thema:
bestätigt doch weitestgehends die Einschätzung flat
Autor: joelcoen
Datum:19.08.19 10:48
Antwort auf:Hab mal die entsprechende Dienstvorschrift rausgesucht von X1 Two

>Bestätigt das, was bei uns Standard war:
>
>Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen.
>
>Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
>
>Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt:
>
> − auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
> − auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
> − zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie
> − zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.
>
>Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen. Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen ist der Soldatin bzw. dem Soldaten die Wahl des Anzuges im Rahmen dieser Dienstvorschrift freigestellt.
>
>[https://archiv.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/7500752103/Downloads/ZDv_037_010.pdf]
>
>Sprich: Es war 1996/97 grundsätzlich verboten, ausnahmsweise aber erlaubt, was mein Bataillonskommandant aber wieder verboten hat. :D Fun Fact: Es war längere Zeit das Tragen von Regenschirmen in Verbindung mit Uniform verboten.



der Maniacs hier.
d.h. während der Zu- und Abfahrt war es erlaubt.

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