Thema:
Hab mal die entsprechende Dienstvorschrift rausgesucht flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:19.08.19 08:21
Antwort auf:Wie sich die Zeiten ändern von X1 Two

Bestätigt das, was bei uns Standard war:

Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen.

Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.

Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt:

− auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
− auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
− zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie
− zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.

Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen. Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen ist der Soldatin bzw. dem Soldaten die Wahl des Anzuges im Rahmen dieser Dienstvorschrift freigestellt.

[https://archiv.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/7500752103/Downloads/ZDv_037_010.pdf]

Sprich: Es war 1996/97 grundsätzlich verboten, ausnahmsweise aber erlaubt, was mein Bataillonskommandant aber wieder verboten hat. :D Fun Fact: Es war längere Zeit das Tragen von Regenschirmen in Verbindung mit Uniform verboten.


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