Antwort auf den Beitrag "Re:bestätigt doch weitestgehends die Einschätzung" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Bestätigt das, was bei uns Standard war: >> >>Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen [b:grundsätzlich der Dienstanzug] (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen. >> >>Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug. >> >>Als [b:Ausnahmeregelung] wird bis auf Weiteres das [b:Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt]: >> >> − auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt), >> − auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich, >> − zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie >> − zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat. >> >>[b:Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen]. Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen ist der Soldatin bzw. dem Soldaten die Wahl des Anzuges im Rahmen dieser Dienstvorschrift freigestellt. >> >>[https://archiv.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/7500752103/Downloads/ZDv_037_010.pdf] >> >>Sprich: Es war 1996/97 grundsätzlich verboten, ausnahmsweise aber erlaubt, was mein Bataillonskommandant aber wieder verboten hat. :D Fun Fact: Es war längere Zeit das Tragen von Regenschirmen in Verbindung mit Uniform verboten. > > >der Maniacs hier. >d.h. während der Zu- und Abfahrt war es erlaubt. > >--- >Gesendet mit Android-Client v1.0.2
mailbenachrichtigung?