Thema:
Re:Anderer Ansatz flat
Autor: Stitch
Datum:10.06.19 14:25
Antwort auf:Re:Anderer Ansatz von X1 Two

>Nein, bei abgelaufenen Lebensmitteln haftet der Verkäufer. Der muss sicherstellen, dass abgelaufene Lebensmittel noch sicher sind - was er natürlich nicht kann, wenn diese verpackt sind (was für alle mit MHD zutrifft). Da er sich also nicht absichern kann, ist er allen Schadenersatzansprüchen hilflos ausgeliefert,

Meiner Recherche nach reicht es als Absicherung wenn Stichproben genommen werden.

>wenn jemand behauptet, er sei durch ein abgelaufenes Lebensmittel krank geworden, dann kann der Verkäufer keine gegenteiligen Beweise liefern.

Ist dir ein entsprechendes Gerichtsurteil bekannt?

>Und deshalb macht das keiner.

Stimmt nicht, zumindest mein örtlicher Edeka hat eine extra Kühltruhe mit abgelaufenen Waren.

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