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>>Nein, bei abgelaufenen Lebensmitteln haftet der Verkäufer. Der muss sicherstellen, dass abgelaufene Lebensmittel noch sicher sind - was er natürlich nicht kann, wenn diese verpackt sind (was für alle mit MHD zutrifft). Da er sich also nicht absichern kann, ist er allen Schadenersatzansprüchen hilflos ausgeliefert, > >Meiner Recherche nach reicht es als Absicherung wenn Stichproben genommen werden. > >>wenn jemand behauptet, er sei durch ein abgelaufenes Lebensmittel krank geworden, dann kann der Verkäufer keine gegenteiligen Beweise liefern. > >Ist dir ein entsprechendes Gerichtsurteil bekannt? > >>Und deshalb macht das keiner. > >Stimmt nicht, zumindest mein örtlicher Edeka hat eine extra Kühltruhe mit abgelaufenen Waren. > >gesendet mit m!client für iOS
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