Thema:
Re:Anderer Ansatz flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:09.06.19 19:56
Antwort auf:Re:Anderer Ansatz von Stitch

>>Wir sollten hier die Regelung und Kennzeichnung ändern. Waren deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen sind sollten weiter verkauft werden dürfen mit einem klaren Hinweis, dass sie nicht mehr die optimale Qualität haben könnten und das Geschäft sollte dann auch nicht mehr haftbar gemacht werden sondern der Konsum der abgelaufenen Ware soll dann auf eigenes Risiko erfolgen.
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>Das ist doch genau so. Lebensmittel welche das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben dürfen weiter verkauft werden, es muss nur ersichtlich sein.


Nein, bei abgelaufenen Lebensmitteln haftet der Verkäufer. Der muss sicherstellen, dass abgelaufene Lebensmittel noch sicher sind - was er natürlich nicht kann, wenn diese verpackt sind (was für alle mit MHD zutrifft). Da er sich also nicht absichern kann, ist er allen Schadenersatzansprüchen hilflos ausgeliefert, wenn jemand behauptet, er sei durch ein abgelaufenes Lebensmittel krank geworden, dann kann der Verkäufer keine gegenteiligen Beweise liefern. Und deshalb macht das keiner.

Bei den meisten Lebensmitteln kannst du eh von außen nicht erkennen, wie sich der Inhalt nach MHD verändert.

Aus dem gleichen Grund geben auch Tafeln keine abgelaufenen Lebensmittel heraus. Die persönliche Haftung erlaubt das nicht.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname