Thema:
Re:Strafzettelgebühr berechtigt? flat
Autor: Matt
Datum:21.03.19 11:13
Antwort auf:Re:Strafzettelgebühr berechtigt? von Buttplug

>Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird.
>Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben.
>Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren.
>Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern.
>
>----------------------

Nein, der Versand genügt. Den Zugang muss die Behörde nicht nachweisen.


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