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Autor: | Matt | ||
Datum: | 21.03.19 11:13 | ||
Antwort auf: | Re:Strafzettelgebühr berechtigt? von Buttplug | ||
>Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird. >Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben. >Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren. >Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern. > >---------------------- Nein, der Versand genügt. Den Zugang muss die Behörde nicht nachweisen. |
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