Thema:
Re:Strafzettelgebühr berechtigt? flat
Autor: Buttplug
Datum:21.03.19 10:37
Antwort auf:Re:Strafzettelgebühr berechtigt? von Lynne

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>>Die erste Erinnerung müsste eigentlich auch noch Gebührenfrei sein, kann ja sein dass Du das erste Schreiben nicht bekommen hast.
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>Hm, dass ist wohl eher nicht so. Vor Jahren beim großen Poststreik haben wir u.A. auch so dicke Knöllchen- oder Blitzer-Mahnungen mit Gebühren ohne Ende bekommen, da kamen die eigentlich Schreiben erst Tage und Wochen später. Konnte man auch nix machen ...
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>Lynne


Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird.
Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben.
Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren.
Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern.

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