Antwort auf den Beitrag "Re:Strafzettelgebühr berechtigt?" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird. >>Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben. >>Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren. >>Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern. >> >>---------------------- >Nein, der Versand genügt. Den Zugang muss die Behörde nicht nachweisen.
mailbenachrichtigung?