Thema:
Re:Die Verordnung ist da flat
Autor: waldmeister
Datum:23.02.19 18:06
Antwort auf:Re:Die Verordnung ist da von X1 Two

>>Tritt frühestens ab Ende Mai in Kraft. Kein Führerschein nötig, keine Blinker, nur ein Zulassungsaufkleber.
>>
>>A) Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung:
>>
>>1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild mit der Aufschrift “Elektrokleinstfahrzeug”),
>>2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber inkl. Hologram am Elektrokleinstfahrzeug (Größe des Aufklebers: 5,28 cm mal 6,5 cm),
>>3) Ab vollendeten 12 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h. Ab vollendeten 14 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h,
>>4) Stehend gefahren ohne Sitz, wenn balancierend gefahren dann auch optional mit Sitz,
>>5) Lenk- oder Haltestange,
>>6) Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 km/h und 20 km/h (je nach Alter),
>>7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
>>8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm,
>>9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 55 kg,
>>10) Display: Mindestens eine Akku Anzeige (Anmerkung: Dieser Punkt scheint wegzufallen, wir überprüfen das noch),
>>11) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht,
>>12) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
>>13) Beschallung: helltönende Glocke.
>>
>>B) Der Verkehrsraum für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF):
>>
>>1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.


Lol, spätestens nach dem dritten Schwerverletzten oder Toten auf der Straße ist der Spuk wieder vorbei


>>2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Radfahrstreifen befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.
>>3) Ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz “EKF-frei“ regelt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Sonderfällen (siehe oben).
>>4) Bei Verbot für Fahrzeuge (aller Art), dürfen Elektrokleinstfahrzeuge immerhin geschoben werden.
>>
>>
>>C) Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge:
>>1) Nacheinander fahren.
>>2) Rechts fahren.
>>3) Richtungsanzeige tätigen.
>>4) Rücksicht nehmen.
>>5) Abstellen wie Fahrräder.
>>
>>Corben
>
>Damit ist keiner der aktuell erhältlichen Scooter zugelassen, oder? Die machen doch alle deutlich mehr als 20 km/h.



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