Thema:
Re:Die Verordnung ist da flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:23.02.19 17:28
Antwort auf:Die Verordnung ist da von Corben Dallas

>Tritt frühestens ab Ende Mai in Kraft. Kein Führerschein nötig, keine Blinker, nur ein Zulassungsaufkleber.
>
>A) Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung:
>
>1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild mit der Aufschrift “Elektrokleinstfahrzeug”),
>2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber inkl. Hologram am Elektrokleinstfahrzeug (Größe des Aufklebers: 5,28 cm mal 6,5 cm),
>3) Ab vollendeten 12 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h. Ab vollendeten 14 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h,
>4) Stehend gefahren ohne Sitz, wenn balancierend gefahren dann auch optional mit Sitz,
>5) Lenk- oder Haltestange,
>6) Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 km/h und 20 km/h (je nach Alter),
>7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
>8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm,
>9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 55 kg,
>10) Display: Mindestens eine Akku Anzeige (Anmerkung: Dieser Punkt scheint wegzufallen, wir überprüfen das noch),
>11) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht,
>12) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen,
>13) Beschallung: helltönende Glocke.
>
>B) Der Verkehrsraum für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF):
>
>1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.
>2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Radfahrstreifen befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden.
>3) Ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz “EKF-frei“ regelt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Sonderfällen (siehe oben).
>4) Bei Verbot für Fahrzeuge (aller Art), dürfen Elektrokleinstfahrzeuge immerhin geschoben werden.
>
>
>C) Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge:
>1) Nacheinander fahren.
>2) Rechts fahren.
>3) Richtungsanzeige tätigen.
>4) Rücksicht nehmen.
>5) Abstellen wie Fahrräder.
>
>Corben


Damit ist keiner der aktuell erhältlichen Scooter zugelassen, oder? Die machen doch alle deutlich mehr als 20 km/h.


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