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Autor: | X1 Two (deaktiviert) | ||
Datum: | 23.02.19 17:28 | ||
Antwort auf: | Die Verordnung ist da von Corben Dallas | ||
>Tritt frühestens ab Ende Mai in Kraft. Kein Führerschein nötig, keine Blinker, nur ein Zulassungsaufkleber. > >A) Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung: > >1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild mit der Aufschrift “Elektrokleinstfahrzeug”), >2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber inkl. Hologram am Elektrokleinstfahrzeug (Größe des Aufklebers: 5,28 cm mal 6,5 cm), >3) Ab vollendeten 12 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h. Ab vollendeten 14 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h, >4) Stehend gefahren ohne Sitz, wenn balancierend gefahren dann auch optional mit Sitz, >5) Lenk- oder Haltestange, >6) Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 km/h und 20 km/h (je nach Alter), >7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird), >8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm, >9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 55 kg, >10) Display: Mindestens eine Akku Anzeige (Anmerkung: Dieser Punkt scheint wegzufallen, wir überprüfen das noch), >11) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht, >12) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, >13) Beschallung: helltönende Glocke. > >B) Der Verkehrsraum für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF): > >1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. >2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Radfahrstreifen befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. >3) Ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz “EKF-frei“ regelt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Sonderfällen (siehe oben). >4) Bei Verbot für Fahrzeuge (aller Art), dürfen Elektrokleinstfahrzeuge immerhin geschoben werden. > > >C) Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge: >1) Nacheinander fahren. >2) Rechts fahren. >3) Richtungsanzeige tätigen. >4) Rücksicht nehmen. >5) Abstellen wie Fahrräder. > >Corben Damit ist keiner der aktuell erhältlichen Scooter zugelassen, oder? Die machen doch alle deutlich mehr als 20 km/h. |
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