Antwort auf den Beitrag "Re:Die Verordnung ist da" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Tritt frühestens ab Ende Mai in Kraft. Kein Führerschein nötig, keine Blinker, nur ein Zulassungsaufkleber. >>> >>>A) Voraussetzungen für eine Elektrokleinstfahrzeuge Zulassung: >>> >>>1) Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis mit Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild mit der Aufschrift “Elektrokleinstfahrzeug”), >>>2) Haftpflichtversicherung mit einem jährlichen Versicherungsaufkleber inkl. Hologram am Elektrokleinstfahrzeug (Größe des Aufklebers: 5,28 cm mal 6,5 cm), >>>3) Ab vollendeten 12 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 12 km/h. Ab vollendeten 14 Lebensjahr gilt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 Km/h, >>>4) Stehend gefahren ohne Sitz, wenn balancierend gefahren dann auch optional mit Sitz, >>>5) Lenk- oder Haltestange, >>>6) Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 km/h und 20 km/h (je nach Alter), >>>7) Dauerleistung maximal 500 Watt (1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird), >>>8) Maße: Gesamtbreite bis 70 cm, Gesamthöhe bis 140 cm und Gesamtlänge bis 200 cm, >>>9) Gewicht: Fahrzeugmasse ohne Fahrer bis 55 kg, >>>10) Display: Mindestens eine Akku Anzeige (Anmerkung: Dieser Punkt scheint wegzufallen, wir überprüfen das noch), >>>11) Licht: Vorder- Rück- und Bremslicht, >>>12) Bremsen: Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, >>>13) Beschallung: helltönende Glocke. >>> >>>B) Der Verkehrsraum für Elektrokleinstfahrzeuge (EKF): >>> >>>1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. > >Lol, spätestens nach dem dritten Schwerverletzten oder Toten auf der Straße ist der Spuk wieder vorbei > > >>>2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege und Radfahrstreifen befahren werden. Wenn nicht vorhanden, darf auf der Straße gefahren werden. >>>3) Ein neues Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ oder kurz “EKF-frei“ regelt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Sonderfällen (siehe oben). >>>4) Bei Verbot für Fahrzeuge (aller Art), dürfen Elektrokleinstfahrzeuge immerhin geschoben werden. >>> >>> >>>C) Weitere Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge: >>>1) Nacheinander fahren. >>>2) Rechts fahren. >>>3) Richtungsanzeige tätigen. >>>4) Rücksicht nehmen. >>>5) Abstellen wie Fahrräder. >>> >>>Corben >> >>Damit ist keiner der aktuell erhältlichen Scooter zugelassen, oder? Die machen doch alle deutlich mehr als 20 km/h. > > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
mailbenachrichtigung?