Thema:
Re:Selbstanbau und 50g Grenze flat
Autor: Killersepp (deaktiviert)
Datum:25.03.24 13:12
Antwort auf:Re:Selbstanbau und 50g Grenze von Chojin

>>Muss man das Zeug direkt von der Pflanze runter an Freunde, Familie und Bekannte verschenken?
>
>Weitergabe in jeglicher Form (Ausnahme CSCs) ist immer verboten.


Disclaimer: Ich will ganz bestimmt niemanden hier zu Straftaten animieren, ganz besonders nicht zu so coolen wie Drogenbesitz und -Handel. ABER

Es dürfte sehr schwer für die Behörden sein, jemandem diese Übergabe auch wirklich nachzuweisen, besonders wenn sie im, ich sage mal, halbwegs privatem Rahmen erfolgt. Und was den Besitz aus ungeklärten Quellen angeht: Muss halt irgendjemandem vom Laster gefallen sein, nicht wahr?
Das ist übrigens auch Teil dieses "nicht zu bewältigendem Verwaltungsaufwand", von denen die Justizminister alle schwafeln. Die wissen nämlich auch genau, dass sie jetzt ein sehr bequemes Instrument verlieren, mit dem man auch immer die Statistiken so schon frisieren kann.

Im Ernst: Ich selber werde es auch nicht darauf anlegen, liebes BKA ;) und penibel drauf schauen, erst mal auch nicht mehr als die 50g zu Hause zu haben. Reul ist nämlich auch jemand, dem ich zumindest Anfangs jede Menge Potential zum Freidrehen zutraue.
Aber, als abschließender Punkt: Was das Strafmaß angeht, wenn es jetzt von 50 bzw. 60g direkt wieder in die alten, luftigen Höhen geht, dann wird wohl auch noch die eine oder andere Instanz ein Wörtchen mitzureden haben, was Verhältnismäßigkeit angeht.


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