Thema:
Re:Datenschutzalbtraum Legalisierung flat
Autor: Bomber
Datum:29.02.24 10:36
Antwort auf:Re:Datenschutzalbtraum Legalisierung von K!M

>>[https://netzpolitik.org/2024/kiffer-listen-datenschutzalbtraum-legalisierung/]
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>>>Diese Datenhalden könnten zu einem Selbstbedienungsladen für Behörden werden. Bei Kontrollen dürfen die zuständigen Behörden – das dürften in aller Regel Landesämter sein – „alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen“ einsehen, prüfen und kopieren. Sie können auch Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitglieder – also der Kiffer:innen – erheben.
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>>>Und sie dürfen all diese sensiblen Daten zwei Jahre speichern und an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach beliebigen Gesetzen nützlich sein könnten – ohne Anfangsverdacht, Richtervorbehalt oder sonstige rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Das Gesetz ist dabei nicht einmal auf die Übermittlung von Daten von Verdächtigten beschränkt. Es könnten beispielsweise auch sensible Daten von potenziellen Zeug:innen übermittelt werden.
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>>Würde ich definitiv nicht machen, insbesondere im Blick auf mögliche zukünftige CDU oder AfD-Regierungen
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>Auf jeden Fall nicht da landen als Profil. Das ist sicher ein Datenpunkt für eine Entscheidung ob man remigriert wird. Kiffen ist nicht Teil der deutschen Leitkultur.


Naja, Deutschland war eines der letzten Länder die indischen Hanf verboten haben. 1925 erging der Beschluss zum weltweiten Verbot, den Deutschland erst 1929 umgesetzt hat.
Also ist Kiffen, genau wie Wehrmut ein Teil deutscher Kultur!
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


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