Thema:
Re:Datenschutzalbtraum Legalisierung flat
Autor: K!M
Datum:29.02.24 09:00
Antwort auf:Datenschutzalbtraum Legalisierung von moishe maseltov

>[https://netzpolitik.org/2024/kiffer-listen-datenschutzalbtraum-legalisierung/]
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>>Diese Datenhalden könnten zu einem Selbstbedienungsladen für Behörden werden. Bei Kontrollen dürfen die zuständigen Behörden – das dürften in aller Regel Landesämter sein – „alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger von Anbauvereinigungen“ einsehen, prüfen und kopieren. Sie können auch Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitglieder – also der Kiffer:innen – erheben.
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>>Und sie dürfen all diese sensiblen Daten zwei Jahre speichern und an andere Behörden weitergeben, wenn sie bei der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach beliebigen Gesetzen nützlich sein könnten – ohne Anfangsverdacht, Richtervorbehalt oder sonstige rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Das Gesetz ist dabei nicht einmal auf die Übermittlung von Daten von Verdächtigten beschränkt. Es könnten beispielsweise auch sensible Daten von potenziellen Zeug:innen übermittelt werden.
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>Würde ich definitiv nicht machen, insbesondere im Blick auf mögliche zukünftige CDU oder AfD-Regierungen


Auf jeden Fall nicht da landen als Profil. Das ist sicher ein Datenpunkt für eine Entscheidung ob man remigriert wird. Kiffen ist nicht Teil der deutschen Leitkultur.

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>Gesendet mit M! v.2.7.0



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