Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: StefanK
Datum:11.10.23 17:40
Antwort auf:Re:Kündigung > Freelancing von Phil Gates

>>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern?
>
>Scheinselbständigkeit, wenn Du da praktisch Deinen alten Job weitermachst, aber nunmehr Rechnungen schreibst, Ihr Euch aber die Sozialabgaben "spart".


Wann und wie wird sowas geprüft: Habe schon so oft Entwickler erlebt, die quasi über Jahre Vollzeit für einen Arbeitgeber arbeiten.


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