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Autor: | StefanK | ||
Datum: | 11.10.23 17:40 | ||
Antwort auf: | Re:Kündigung > Freelancing von Phil Gates | ||
>>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern? > >Scheinselbständigkeit, wenn Du da praktisch Deinen alten Job weitermachst, aber nunmehr Rechnungen schreibst, Ihr Euch aber die Sozialabgaben "spart". Wann und wie wird sowas geprüft: Habe schon so oft Entwickler erlebt, die quasi über Jahre Vollzeit für einen Arbeitgeber arbeiten. |
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