Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: Phil Gates
Datum:10.10.23 18:39
Antwort auf:Kündigung > Freelancing von StefanK

>Angenommen man hat seinen Job gekündigt und einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag. Kann man direkt im Anschluss dort als Freelancer arbeiten? Oder gibt es irgendwelche Regelungen die sowas verhindern?

Scheinselbständigkeit, wenn Du da praktisch Deinen alten Job weitermachst, aber nunmehr Rechnungen schreibst, Ihr Euch aber die Sozialabgaben "spart". Ansonsten ist es Dir natürlich unbenommen, den Vertrag einvernehmlich aufzuheben und (idealerweise neben anderen Auftraggebern) weiter für das Unternehmen tätig zu sein. Bei Anwälten nennt man das "Of Counsel". Passiert häufiger mal, dass ein Anwalt z.B. in ein Unternehmen oder an eine Uni wechselt, das Unternehmen ihm Nebentätigkeiten erlaubt und er dann aufgrund seiner speziellen Expertise zu einzelnen Mandaten mit den alten Kollegen zusammenarbeitet und dafür ne Rechnung schreibt.


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