Thema:
Re:Für alle zukünftigen HausVERkäufer evtl. interessant. flat
Autor: Zinkhal
Datum:16.03.23 16:01
Antwort auf:Re:Für alle zukünftigen HausVERkäufer evtl. interessant. von sCAP

>>>Was eine dämliche Regelung soll das sein, dass nicht erst mit der Überweisung des Kaufsbetrages, sondern mit der Schlüsselübergabe das Haus dem Käufer gehört, ob nun bezahlt oder nicht.
>>>Zum Dank muss das Geld dann auch noch eingeklagt werden.
>>>
>>>Wieso geh ich überhaupt zum Notar, wenn nicht gerade die Geldsache mit abgesichert ist?
>>
>>Ein Notar weist aber genau auf diesen Punkt hin. Schlüssel nicht vor Zahlung übergeben. Der Notar kann ja schlecht den Schlüssel überwachen.
>
>Das verlangt sicher auch niemand.
>
>Aber rein von der Logik her sollte eine Immobilie doch erst mit der Bezahlung den Besitzer wechseln.
>Ich kann mir auch keinen plausiblen Grund vorstellen warum man schon die Schlüsselübergabe als Wechsel hernehmen sollte.


Das ist eher ein Problem unseres bürgerlichen Rechts. Besitz und Eigentum sind halt nicht immer korrespondierend. Der Eigentumswechsel erfolgt erst mit der Kaufpreiszahlung bzw. dem Eintrag ins Grundbuch. Das BGB muss halt zig Sachverhalte rechtssicher unter einen Hut bringen. Bei einzelnen Sachverhalten können sich leider immer wieder Lücken auftun. Bin ich absolut bei dir, dass es eine Schweinerei ist. Aber ohne leichtfertige Schlüsselübergabe hätte das BGB keine Lücke gehabt. Man hat entgegen des eigentlich angedachten Ablaufs gehandelt. In jedem Notarvertrag steht drin, wie das Teil Zug um Zug überzugehen hat.

>
>Klar, es ist eigentlich dumm den Schlüssel vorher zu geben.
>Aber Du hast ja im Vid gesehen wie schnell es geht.
>Man war beim Notar, der Käufer ist einem sympatisch und er fragt ob er schon ein paar Sachen bringen kann, und bumm ist es geschehen. "Pech gehabt, Klag doch dein Geld ein, ich wohn jetzt erst mal hier."


Unser Notar hat die Schlüsselübergabe mindestens fünf Minuten lang erläutert. Insbesondere auf die Risiken der Verkäufer wurden eingegangen. Zugegeben, dass macht eventuell auch nicht jeder Notar. Ich weiß aber auch, dass viele beim Notar halb am einschlafen sind und später keine zwei Sätze des gerade zuvor besprochenen wiedergegeben können und eigentlich überhaupt nicht wissen, was sie da unterschrieben haben. Warnungen werden ebenfalls nur beiläufig zur Kenntnis genommen.

Das Verhalten der Käufer bleibt dennoch eine Schweinerei. Wäre mir das passiert, hätte ich bestimmt eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Dennoch bleibe ich dabei, dass die Verkäufer leichtsinnig gehandelt haben. Das Thema Schlüsselübergabe ist kein Randthema. Da muss sich auch der Verkäufer ein paar Gedanken machen. Der ganze Mist hätte leicht vermeiden werden können.

>
>>Ein Treuhandkonto bringt da auch nicht viel.
>
>Wofür ist das dann noch mal da?


Der Notar überwacht den Zahlungsverkehr und leitet sämtliche Zahlungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen weiter (Verkäufer, Banken etc.). Brauch man aber nicht zwingend. Kann aber die Rechtssicherheit erhöhen.

>>
>>>Damit der für viel Geld das Grundbuchamt belästigt?
>>>Das würde man zur Not auch noch selbst hinbekommen.
>>
>>Der Beurkundungszwang hat ja nicht primär die Aufgabe, dass entsprechende Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden, sondern vielmehr, dass beide Vertragsparteien über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Das macht schon Sinn bei Immobilien.
>
>Ich meine mein Notar hat mich damals nicht darüber aufgeklärt das ich die Schlüssel des Gartens nicht vor der Bezahlung übergeben soll.
>Vielleicht hab ich aber auch einfach nicht zugehört. ;)
>
>Sei es wie es sei.
>Ich bin froh hier auf das Thema aufmerksam gemacht worden zu sein, ich wusste das nämlich nicht und bin nun auf jeden Fall vorsichtiger.


< antworten >