Thema:
Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: flat
Autor: Lynne
Datum:16.03.23 11:10
Antwort auf:Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von suicuique

>>Aber jemanden mit 30 Messerstichen zu töten kann man halt nur noch schwer als "ups, wollten wir nicht" verkaufen. Also an Normalsterbliche, bei Juristen mag das halt anders aussehen.
>
>Unnötiger Spruch. Und das sage ich als "Normalsterblicher" (was auch immer damit gemeint sein soll), da offensichtlich kein Jurist.


Das sollte gar nix besonderes heißen oder andeuten, nur das das für Nicht-Juristen halt ganz klar ein Mord ist - also komm mal wieder runter.

Lynne


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