Thema:
Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: flat
Autor: suicuique
Datum:16.03.23 10:30
Antwort auf:Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von Lynne

>Aber jemanden mit 30 Messerstichen zu töten kann man halt nur noch schwer als "ups, wollten wir nicht" verkaufen. Also an Normalsterbliche, bei Juristen mag das halt anders aussehen.

Unnötiger Spruch. Und das sage ich als "Normalsterblicher" (was auch immer damit gemeint sein soll), da offensichtlich kein Jurist.

gruß


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