Thema:
Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: flat
Autor: Evilution-X
Datum:16.03.23 10:45
Antwort auf:Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von Phil Gates

>Egal wie grausam die Tötung abgelaufen ist („grausam“ ist z.B. ein Mordmerkmal, aber damit ist juristisch das Quälen des Opfers gemeint, dafür reichen 30 Messerstiche nicht).

Auch, wenn die ersten ~20 Stiche nichttödlich waren?


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