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Autor: | Evilution-X | ||
Datum: | 16.03.23 10:45 | ||
Antwort auf: | Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von Phil Gates | ||
>Egal wie grausam die Tötung abgelaufen ist („grausam“ ist z.B. ein Mordmerkmal, aber damit ist juristisch das Quälen des Opfers gemeint, dafür reichen 30 Messerstiche nicht). Auch, wenn die ersten ~20 Stiche nichttödlich waren? |
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