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Autor: | Lynne | ||
Datum: | 16.03.23 10:11 | ||
Antwort auf: | Re:Vielleicht nochmal zur kriminologischen Einordnung: von Phil Gates | ||
>>lt. focus wurde das Mädchen mit 30 Messerstichen getötet, denke da kann man schon von Verrohung und Perversion sprechen. >> >>gesendet mit m!client für iOS > >Nö, nur von Wut. Und Wut ist eher etwas Affektives. Wer nicht erwischt werden will und die Tötung plant, sticht nicht noch 20 Mal zu, wenn das Opfer schon tot ist. > >Das Problem ist vermutlich auch unser deutscher Sprachgebrauch. Da wird alles als „Mord“ bezeichnet, was irgendwie mit dem vorsätzlich herbeigeführten Tod eines anderen zu tun hat. Davon ist aber nur ein Bruchteil Mord. Egal wie grausam die Tötung abgelaufen ist („grausam“ ist z.B. ein Mordmerkmal, aber damit ist juristisch das Quälen des Opfers gemeint, dafür reichen 30 Messerstiche nicht). > Das mag ja juristisch interessant sein, aber warum sollten "normale" Menschen das so streng trennen wollen. Da erkennt man zwar auch den Unterschied zwischen "Körperverletzung mit Todesfolge" (z.B. einem auf die Fresse gehauen und der stürzt unglücklich), wo halt keine Tötungsabsicht unterstellt werden kann/muß. Und wegen mir auch "im Affekt" versus "geplant", auch durchaus relevant. Aber jemanden mit 30 Messerstichen zu töten kann man halt nur noch schwer als "ups, wollten wir nicht" verkaufen. Also an Normalsterbliche, bei Juristen mag das halt anders aussehen. Lynne |
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