Thema:
Re:Steuerfrage flat
Autor: suicuique
Datum:29.11.22 16:26
Antwort auf:Steuerfrage von next-friday

>Vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Es geht darum das ich momentan meine Steuererklärung für 2021 mache, beim Punkt Pflegeleistungen hänge ich gerade. Ein naher Angehöriger von mir hat den Pflegegrad 3 und 1 mal in der Woche kommt ein Pflegedienst für den Haushalt. Ich mache sonst alle Botengänge erledige die Einkäufe und was sonst noch so anfällt und erhalte dafür kein Geld. Meine Frage ist jetzt ob ich die 1100€ für Pflegegrad 3 in meiner Steuererklärung so angeben kann obwohl der  Pflegedienst einmal die Woche kommt. Was mich stutzig macht ist das das Finanzamt die Steuernummer von meinem Angehörigen haben will. hoffentlich kennt sich da jemand besser aus wie ich. Steuern machen ist die Pest.

Wenn Du den Pflegepauschbetrag meinst [https://cdn.pflege.de/bilder/steuerformular-2021-aussergewoehnliche-belastungen-pflegepauschbetrag-fahrtkostenpauschale-muster-570x270.webp], den kannst Du in den Feldern 200 - 203 geltend machen.

Wichtig:
Sind mehrere Personen bei der Pflege beteiligt, wird er anteilig verrechnet.
Bei der Erstmeldung wurde mir das zunächst nciht anerkannt, weil ich das Schreiben zur Erteilung des Pflegegrades nicht als Anlage beigefügt hatte.
Das ist unabhängig davon ob die Pflegebedürftige Person ambulant durch einen Pflegedienst betreut wird und ein Pflegegeld bezahlt wird.
Ich habe damit jedenfalls nie Schwierigkeiten bei der Steuer gehabt.

gruß


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