Thema:
Re:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug flat
Autor: pauli3105
Datum:22.11.22 16:52
Antwort auf:Re:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug von Zinkhal

>>Kann ein gemeinnütziger Verein eine Zugfahrt oder Bustour der Mitglieder bezahlen. Der Verein hat jedem Menge Rücklagen gebildet. Geld ist da.
>>Es sollen ein Teil der Kosten vielleicht 50% übernommen werden.
>>
>>In der Satzung steht:
>>Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
>
>Hier wäre ich sehr vorsichtig. Die Rücklagenbildung ist regelmäßig dem ideellen Bereich zuzuordnen und damit an die Satzung gebunden. Sollten hier Mittel für nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden, kann es richtig Ärger mit dem FA geben. Im schlimmsten Fall wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Allerdings habe ich solch ein hartes Durchgreifen in der Praxis noch nicht erlebt. Vielmehr wird da mündlich verwarnt und erst bei Unbelehrbarkeit durchgegriffen.


Danke schon mal für die Rückmeldung!
Ich bin erst seit kurzem im Vorstand. Der Kassenwart blockt immer alles mit "wir sind gemeinnützig und dürfen nichts ausgeben was den Mitglieder zu Gute kommt" ab. Jedes Jahr wird dann ein Gewinn durch Veranstaltungen erwirtschaftet. Dieser wird dann auf Konto gepackt und der Kassenwart feiert sich für seine jährliche Bilanz.
Das kann doch auch nicht richtig sein.


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