Thema:
Re:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug flat
Autor: Zinkhal
Datum:22.11.22 16:19
Antwort auf:gemeinütziger Verein - Ausgaben für Ausflug von pauli3105

>Kann ein gemeinnütziger Verein eine Zugfahrt oder Bustour der Mitglieder bezahlen. Der Verein hat jedem Menge Rücklagen gebildet. Geld ist da.
>Es sollen ein Teil der Kosten vielleicht 50% übernommen werden.
>
>In der Satzung steht:
>Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


Hier wäre ich sehr vorsichtig. Die Rücklagenbildung ist regelmäßig dem ideellen Bereich zuzuordnen und damit an die Satzung gebunden. Sollten hier Mittel für nicht gemeinnützige Zwecke verwendet werden, kann es richtig Ärger mit dem FA geben. Im schlimmsten Fall wird die Gemeinnützigkeit aberkannt. Allerdings habe ich solch ein hartes Durchgreifen in der Praxis noch nicht erlebt. Vielmehr wird da mündlich verwarnt und erst bei Unbelehrbarkeit durchgegriffen.


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