Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: hellbringer
Datum:04.11.22 12:57
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Phil Gates

>LOOOOOOOOOOOOOOL. Im Strafrecht gilt eine sehr komplexe Verjährungsregelung, nicht wie im Zivilrecht die Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende.
>
>Mord verjährt nie. Ansonsten ist es abhängig von der Strafandrohung. Bei 1-2 Jahren bis zur Bekanntgabe des Tatvorwurfs in Fällen wie denen, über die wir gerade reden, ist noch gar nix verjährt.


Aber bei 5-6 Jahren Ermittlungszeit wirds schon etwas knapp:


Die Verjährungsfristen für die Strafbarkeit von Delikten betragen:

* Keine Verjährung bei einer Handlung, die mit
   - lebenslanger Freiheitsstrafe,
   - einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren bedroht ist

* 20 Jahre bei einer Handlung, die mit
   - einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht ist

* Zehn Jahre bei einer Handlung, die mit
   - einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren, aber höchstens zehn Jahren bedroht ist

* Fünf Jahre bei einer Handlung, die mit
   - einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber höchstens fünf Jahren bedroht ist

* Drei Jahre bei einer Handlung, die mit
   - einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, aber höchstens einem Jahr bedroht ist

* Ein Jahr bei einer Handlung, die mit
   - einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten bedroht ist,
   - einer Geldstrafe bedroht ist

[https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991339.html]

>MIR bereitet das keine Probleme, ich hab nicht vor, mich auf die Straße zu kleben.

Mir auch nicht. Aber offenbar ist es den geifernden Klimaaktivistenhassern ein besonderes Anliegen.


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