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Autor: | hellbringer | ||
Datum: | 04.11.22 12:57 | ||
Antwort auf: | Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Phil Gates | ||
>LOOOOOOOOOOOOOOL. Im Strafrecht gilt eine sehr komplexe Verjährungsregelung, nicht wie im Zivilrecht die Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende. > >Mord verjährt nie. Ansonsten ist es abhängig von der Strafandrohung. Bei 1-2 Jahren bis zur Bekanntgabe des Tatvorwurfs in Fällen wie denen, über die wir gerade reden, ist noch gar nix verjährt. Aber bei 5-6 Jahren Ermittlungszeit wirds schon etwas knapp: Die Verjährungsfristen für die Strafbarkeit von Delikten betragen: * Keine Verjährung bei einer Handlung, die mit - lebenslanger Freiheitsstrafe, - einer Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren bedroht ist * 20 Jahre bei einer Handlung, die mit - einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht ist * Zehn Jahre bei einer Handlung, die mit - einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren, aber höchstens zehn Jahren bedroht ist * Fünf Jahre bei einer Handlung, die mit - einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber höchstens fünf Jahren bedroht ist * Drei Jahre bei einer Handlung, die mit - einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, aber höchstens einem Jahr bedroht ist * Ein Jahr bei einer Handlung, die mit - einer Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten bedroht ist, - einer Geldstrafe bedroht ist [https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991339.html] >MIR bereitet das keine Probleme, ich hab nicht vor, mich auf die Straße zu kleben. Mir auch nicht. Aber offenbar ist es den geifernden Klimaaktivistenhassern ein besonderes Anliegen. |
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