Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 12:49
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Aber in der Mehrzahl der Fälle wird erst einmal gründlich ermittelt und dann bekommt der Beschuldigte einen Anhörungsbogen. Ich kenne Fälle, da wurde 5-6 Jahre ermittelt bevor der Beschuldigte davon erfahren hat.
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>Ist dann toll für den Beschuldigten, wenn etwas nach 3 Jahren verjährt ist und man nach 6 Jahren fertig ermittelt hat.


LOOOOOOOOOOOOOOL. Im Strafrecht gilt eine sehr komplexe Verjährungsregelung, nicht wie im Zivilrecht die Regelverjährung von 3 Jahren zum Jahresende.

Mord verjährt nie. Ansonsten ist es abhängig von der Strafandrohung. Bei 1-2 Jahren bis zur Bekanntgabe des Tatvorwurfs in Fällen wie denen, über die wir gerade reden, ist noch gar nix verjährt.

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>>Nein. das kann schon deshalb kein Fakt sein, weil es um eine rechtliche Würdigung geht, die in dem Sinne kein Fakt ist. Und auch hier verkürzt Du meine Aussage, es muss kein Schaden eingetreten sein, ein "Beinahe-Schaden" oder die Inkaufnahme eines Schadens reicht.
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>Na gut, dann warten wir mal ab, was passiert.


MIR bereitet das keine Probleme, ich hab nicht vor, mich auf die Straße zu kleben.


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