Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 11:54
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Weil ein Strafverfahren viel länger dauert, als ein Owi-Verfahren.
>
>Wie lange? 1 Jahr? 2 Jahre? 10 Jahre? Weil in den letzten Monaten ist nichts passiert. Mir ist kein Strafverfahren bekannt, das begonnen wurde.


Davon, dass ein Strafverfahren geführt wird erfährt ja selbst der Beschuldigte oftmals erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Und das dauert 1-2 Jahre, yep. Zumindest im Berliner Fall wird wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 2 StGB) ermittelt.


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