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>>>Weil ein Strafverfahren viel länger dauert, als ein Owi-Verfahren. >> >>Wie lange? 1 Jahr? 2 Jahre? 10 Jahre? Weil in den letzten Monaten ist nichts passiert. Mir ist kein Strafverfahren bekannt, das begonnen wurde. > >Davon, dass ein Strafverfahren geführt wird erfährt ja selbst der Beschuldigte oftmals erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Und das dauert 1-2 Jahre, yep. Zumindest im Berliner Fall wird wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 2 StGB) ermittelt.
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