Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 10:52
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>§ 315b
>>Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
>>
>>(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
>>
>>1.?Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
>>2.?Hindernisse bereitet oder
>>3.?einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
>>und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>>
>>Die letzten Aktionen bestanden aus: Abseilen von Autobahnbrücken, Breakchecking auf Autobahnen und Blockieren von Autobahnausfahrten. Diese Taten erscheinen mir geradezu als Paradebeispiele für den StgB Paragraphen.
>
>Schön, aber können wir bitte beim Thema bleiben?



Hä, Du hast doch behauptet, das sei strafrechtlich nicht relevant? Telemesse und ich referieren, dass es in den meisten Fällen in der Praxis eben doch strafbar ist.


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