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Autor: | hellbringer | ||
Datum: | 04.11.22 10:44 | ||
Antwort auf: | Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Telemesse | ||
>§ 315b >Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr > >(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er > >1.?Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, >2.?Hindernisse bereitet oder >3.?einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, >und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. > >Die letzten Aktionen bestanden aus: Abseilen von Autobahnbrücken, Breakchecking auf Autobahnen und Blockieren von Autobahnausfahrten. Diese Taten erscheinen mir geradezu als Paradebeispiele für den StgB Paragraphen. Schön, aber können wir bitte beim Thema bleiben? |
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