Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: hellbringer
Datum:04.11.22 10:44
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Telemesse

>§ 315b
>Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
>
>(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
>
>1.?Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
>2.?Hindernisse bereitet oder
>3.?einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
>und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
>Die letzten Aktionen bestanden aus: Abseilen von Autobahnbrücken, Breakchecking auf Autobahnen und Blockieren von Autobahnausfahrten. Diese Taten erscheinen mir geradezu als Paradebeispiele für den StgB Paragraphen.


Schön, aber können wir bitte beim Thema bleiben?


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