Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.11.22 10:38
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von hellbringer

>>Darüberhinaus geht es hier auch nicht um Terrorismus. Es geht um Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Beides sind Straftaten und wenn eine Gruppierung ihre Mitglieder zu Straftaten anstiftet ist das eben eine ganz andere Nummer als ein einzelner Falschparker.
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>Nein, es sind keine Straftaten. Zumindest nicht nach dem hier geltenden Gesetz.


Was jetzt genau? Sich auf die Straße zu kleben oder zu schnell zu fahren? Je nach Umständen ist es schon beides eine Straftat (illegales Autorennen z.B. im einen Fall oder Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf der anderen Seite).


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