Thema:
Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung flat
Autor: hellbringer
Datum:04.11.22 10:32
Antwort auf:Re:Beispiel Niederlande Bildkleber Verurteilung von Telemesse

>Darüberhinaus geht es hier auch nicht um Terrorismus. Es geht um Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Beides sind Straftaten und wenn eine Gruppierung ihre Mitglieder zu Straftaten anstiftet ist das eben eine ganz andere Nummer als ein einzelner Falschparker.

Nein, es sind keine Straftaten. Zumindest nicht nach dem hier geltenden Gesetz.


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