Thema:
Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… flat
Autor: Phil Gates
Datum:03.11.22 13:37
Antwort auf:Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… von Xtant

>Lässt man das außen vor, würde ich die Sache jetzt so auslegen:
>- du hast Sachen im gültigen Rahmen der AGB verschickt, da Wert unter 25.000 Euro
>- da es sich erst gar nicht um eine Versicherung handelt, kann man das gerne genommene Argument der "Unterversicherung" (habe ich vielleicht selbst schon angebracht) vergessen.
>- d.H. die DHL haftet im Rahmen ihrer AGB bis zu 500 Euro, UND ZWAR AUCH DANN, wenn der Wert über 500 Euro liegt (da ja kein grundsätzlich ausgeschlossenes Gut versendet wurde).
>


Hört, hört :-D

>Der (viel) größere Knackpunkt wird IMO eh der sein, dass DHL so schnell nicht zugeben wird, dass sie tatsächlich schuldhaft im Rahmen ihrer AGB/Haftungsregeln gehandelt haben.

Ach, dasist gar nicht so schwer, Richter sind auch "Kunden" von DHL und ärgern sich täglich, wenn ich DHL bei beck-online eingebe, gibt's einige Schmankerl vom LG Bonn :-D

>
>Nachtrag: Bei der Frage, inwieweit die DHL überhaupt Bestimmungen des regelmäßig zitierten HGB als nicht zutreffend bezeichnen und die eigene AGB darüber stehen lassen kann, darf dann gerne wieder Phil einspringen. ;)


Es kommt darauf an. :-D Manche Normen des Transportrechts im HGB sind abdingbar/gestaltbar, manche nicht. Das muss man sich im Einzelfall anschauen.


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