Thema:
Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… flat
Autor: Xtant
Datum:02.11.22 20:11
Antwort auf:Re:Verlust / Nachforschungsantrag - Fragen… von Sonic Life

Also ich habe mir jetzt die AGBs gefühlt 20-mal durchgelesen.

Das ist einfach furchtbar schwammig geschrieben.
Hermes ist da viel eindeutiger: Paket darf Wert von 500 Euro grundsätzlich nicht überschreiten, da sonst nicht sendungsberechtigt und bäng - 0 Euro Ersatz.

Die DHL schreibselt nun, dass sie mit Ausnahme verbotener Waren und Valoren Klasse II (das sind Wertgegenstände, die man nicht sperren kann und/oder die ein unberechtigter Besitzer sofort und ohne Einschränkungen nutzen kann) grundsätzliche Werte bis 25.000 Euro transportiert.

Gleichzeitig haftet sie "nur im Umfang
des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen."
(Originalzitat aus den AGB)

Und: "DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften
Verletzung sonstiger Pflichten bei nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen Sendungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als
500,- Euro beträgt."

Voraussetzung ist natürlich ein entsprechendes DHL-Produkt. Allgemein wird ja (auch bei uns selbst) dann gerne von einem "versicherten" Paket gesprochen. Dabei ist dieser Terminus komplett falsch, es geht hier "nur" um die Haftung (im gesetzlichen bzw. freiwilligen Rahmen). Die eben bis 500 Euro geht. Eine wie auch immer geartete klassische Versicherung ist bei einem herkömmlichen Paket überhaupt nicht inkludiert.

Die "Höherversicherung" bis wahlweise 2.500 oder 25.000 Euro ist dann tatsächlich eine (Transport-)Versicherung. Der große Unterschied: Hier springt die DP auch dann ein, wenn sie nachweislich selbst gar keine direkte Schuld an der Beschädigung oder dem Verlust trifft (solange aber z.B. die Vorgaben zur Verpackung eingehalten werden).

Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass du wertvolle Sammelgegenstände im Sinne der Valoren-Klasse II verschickt hast. Das ist aber arg an den Haaren herbeigezogen.

Lässt man das außen vor, würde ich die Sache jetzt so auslegen:
- du hast Sachen im gültigen Rahmen der AGB verschickt, da Wert unter 25.000 Euro
- da es sich erst gar nicht um eine Versicherung handelt, kann man das gerne genommene Argument der "Unterversicherung" (habe ich vielleicht selbst schon angebracht) vergessen.
- d.H. die DHL haftet im Rahmen ihrer AGB bis zu 500 Euro, UND ZWAR AUCH DANN, wenn der Wert über 500 Euro liegt (da ja kein grundsätzlich ausgeschlossenes Gut versendet wurde).

Der (viel) größere Knackpunkt wird IMO eh der sein, dass DHL so schnell nicht zugeben wird, dass sie tatsächlich schuldhaft im Rahmen ihrer AGB/Haftungsregeln gehandelt haben.

Nachtrag: Bei der Frage, inwieweit die DHL überhaupt Bestimmungen des regelmäßig zitierten HGB als nicht zutreffend bezeichnen und die eigene AGB darüber stehen lassen kann, darf dann gerne wieder Phil einspringen. ;)


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