Thema:
Re:Mach das auf keinen Fall! flat
Autor: sad
Datum:15.10.22 12:11
Antwort auf:Re:Mach das auf keinen Fall! von musashi

>>Die Sache ist die: durch die Nouvelle des Telekommunikationsgesetzes
>>- hat ein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat (diese _muss_ auch auf der Rechnung angegeben werden). Wenn du schon 6 Jahre bei 1&1 bist, dürfte deine MVLZ auf jeden Fall abgelaufen sein.
>
>Edit klappt mal wieder nicht. Ungefähr so jedenfalls:
>[https://imgur.com/hYBz2NH]
>
>Es muss auch nicht zwingend auf der Rechnung stehen, sondern auf einem "dauerhaften Datenträger". Da bietet sich die Rechnung halt an.
>
>Ich frage mich übrigens, ob man dieses Verhalten von 1&1 der BNetzA melden sollte.


Deine Aufregung ist überzogen. Wenn man jetzt nicht davon ausgeht, dass 1&1 offen lügt dann kann es auch einfach sein, dass sein alter Vertrag bessere Bedingungen hat als die aktuellen und sie deswegen die Verlängerung anbieten. Ohne Details kann man das nicht beurteilen. Das ist nur ein Angebot


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