Thema: |
|
||
Autor: | musashi | ||
Datum: | 15.10.22 11:53 | ||
Antwort auf: | Mach das auf keinen Fall! von musashi | ||
>Die Sache ist die: durch die Nouvelle des Telekommunikationsgesetzes >- hat ein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat (diese _muss_ auch auf der Rechnung angegeben werden). Wenn du schon 6 Jahre bei 1&1 bist, dürfte deine MVLZ auf jeden Fall abgelaufen sein. Edit klappt mal wieder nicht. Ungefähr so jedenfalls: [https://imgur.com/hYBz2NH] Es muss auch nicht zwingend auf der Rechnung stehen, sondern auf einem "dauerhaften Datenträger". Da bietet sich die Rechnung halt an. Ich frage mich übrigens, ob man dieses Verhalten von 1&1 der BNetzA melden sollte. |
|||
< antworten > | |||