Thema:
Re:Mach das auf keinen Fall! flat
Autor: musashi
Datum:15.10.22 11:53
Antwort auf:Mach das auf keinen Fall! von musashi

>Die Sache ist die: durch die Nouvelle des Telekommunikationsgesetzes
>- hat ein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat (diese _muss_ auch auf der Rechnung angegeben werden). Wenn du schon 6 Jahre bei 1&1 bist, dürfte deine MVLZ auf jeden Fall abgelaufen sein.


Edit klappt mal wieder nicht. Ungefähr so jedenfalls:
[https://imgur.com/hYBz2NH]

Es muss auch nicht zwingend auf der Rechnung stehen, sondern auf einem "dauerhaften Datenträger". Da bietet sich die Rechnung halt an.

Ich frage mich übrigens, ob man dieses Verhalten von 1&1 der BNetzA melden sollte.


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