Thema:
Re:Gaspreispaket flat
Autor: Eidolon
Datum:10.10.22 14:31
Antwort auf:Re:Gaspreispaket von token

>... Die Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag.

>Demnach kann man sich da nix herbeitricksen, und ja, der eigentlich zu niedrig kalkulierte Abschlag wäre dann wohl die Basis.

Ne - die Zahlung kann also dann höher sein als der Abschlag, je nachdem was da für eine Detailregelung kommt.

Aber ja, somit bringt jetzt eine Anpassung der Abschlagszahlung nichts, da nicht die relevant ist, sondern der tatsächliche Verbrauch (von 2021 also), der dieser Abschlagszahlung zugrunde liegt.

Wenn da also auch 12Ct statt 6Ct angenommen werden, also grob Verdopplung des Gaspreies wie für die zweite Stufe der geplanten Bremse, kann ein Miethaushalt also eine Zahlung in Höhe eines doppelten Heizkostenabschlags Stand September 2022 erwarten.


>Wer da vorab eigenständig korrigiert hat oder korrigiert wurde, würde entsprechend profitieren.

Ne, denn man kann ja nur den Abschlag anpassen, nicht aber den zugrunde liegenden Verbrauch (2021).

>Einerseits eine etwas bizarre Regelung, andererseits auch irgendwie verständlich dass man diese Art von Entlastung auch in Relation zum Verbrauch leisten möchte.

Ja, klingt unterm Strich dann doch insgesamt recht plausibel und fair. Fragt sich nur noch wie das umgesetzt werden soll, wenn nicht über die Vermieter (und im Hintergrund die Abrechnungsdienstleister wie ista etc.) über wen dann sonst. Die werden sich nun freuen...


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