Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Zinkhal
Datum:25.08.22 09:41
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von _bla_

>>Das Ehegattensplitting ist einzig dem besonderen Schutz der Ehe lt. Grundgesetz geschuldet und wurde zu einer Zeit eingeführt, als es noch die "klassische" Rollenverteilung gab und es selbstverständlich war, dass die Frau die Kindererziehung übernimmt. Diese Rollenverteilung ist jedoch absolut überholt.
>
>Das Ehegattensplitting ist in erster Linie Resultat des
>[https://de.m.wikipedia.org/wiki/Leistungsfähigkeitsprinzip]


Das ist vielmehr der grundsätzliche Gedanke unseres Ertragsteuerrechts. Natürlich baut das Ehegattensplitting auf diesen Grundsätzen auf. Und natürlich wird es im Gesamtkontext Argumente für und gegen das Ehegattensplitting geben. Der Grundsatz des Leistungsfähigkeitsprinzip steht eine Reformierung des System dem Grunde nach aber nicht entgegen.

>
>[https://www.bpb.de/themen/familie/familienpolitik/245284/debatte-ehegattensplitting/]


Der Link ist eine Ansammlung von Einzelmeinungen, die weder deine noch meine Meinung als "richtig" untermauern. Darum geht es mir aber auch nicht. Dieser ganze Sachverhalt ist absolut diskutabel. Ich persönlich(!) finde das Ehegattensplitting als überholt und schließe mich der folgenden Sichtweise an:
[https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-ehegattensplitting-verletzt-gleichheitsgebot-9482.htm]

>
>Die Ehepartner müssen einander unterhalten, ob sie wollen oder nicht. Du kannst nicht bspw. eine Ehefrau  mit 50k Jahreseinkommen, die mit diesem Einkommen sich und ihren kranken Mann unterhalten muss, steuerlich genauso behandeln, wie einen Single mit gleichem Einkommen, der keinerlei Unterhaltspflichten hat. Ganz ohne Ehegattensplitting landest du dann auch in einer Situation, wo Geschiedene weniger Steuern zahlen müssen als Verheiratete. Der besondere Schutz der Ehe setzt eigentlich nur dort an: Du kannst kein Steuerrecht machen, bei dem es von Nachteil ist verheiratet zu sein. Diese Variante gab es nämlich auch mal:
>[https://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/geschichte-des-ehegattensplitting-von-der-nicht-diskriminierung-von-paaren-zur]
>„Auf diese Weise wurden Ehepaare stärker besteuert als zwei vergleichbare allein Lebende.“


Einzelfall und durch Anpassung der §§ 33 ff. EStG lösbar. Was sage ich bei gleicher Ausgangslage dem unverheirateten Paar, dass, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, füreinander sorgen? Je nach Parametern verschiebt sich steuerliche Ungerechtigkeit. Es ist typisch deutsch, dass wir alle Einzelfälle individuell berücksichtigen möchten. Da ist einer der Gründe warum unsere (Steuer)Gesetzgebung derart komplex ist.

Ich bleibe dabei, die Veranlagung von Eheleuten auch dem Grundtarif stellt für mich keine Benachteiligung dar, sondern sorgt für mehr Gleichheit.


< antworten >