Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: _bla_
Datum:24.08.22 13:46
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Zinkhal

>Das Ehegattensplitting ist einzig dem besonderen Schutz der Ehe lt. Grundgesetz geschuldet und wurde zu einer Zeit eingeführt, als es noch die "klassische" Rollenverteilung gab und es selbstverständlich war, dass die Frau die Kindererziehung übernimmt. Diese Rollenverteilung ist jedoch absolut überholt.

Das Ehegattensplitting ist in erster Linie Resultat des
[https://de.m.wikipedia.org/wiki/Leistungsfähigkeitsprinzip]

[https://www.bpb.de/themen/familie/familienpolitik/245284/debatte-ehegattensplitting/]

Die Ehepartner müssen einander unterhalten, ob sie wollen oder nicht. Du kannst nicht bspw. eine Ehefrau  mit 50k Jahreseinkommen, die mit diesem Einkommen sich und ihren kranken Mann unterhalten muss, steuerlich genauso behandeln, wie einen Single mit gleichem Einkommen, der keinerlei Unterhaltspflichten hat. Ganz ohne Ehegattensplitting landest du dann auch in einer Situation, wo Geschiedene weniger Steuern zahlen müssen als Verheiratete. Der besondere Schutz der Ehe setzt eigentlich nur dort an: Du kannst kein Steuerrecht machen, bei dem es von Nachteil ist verheiratet zu sein. Diese Variante gab es nämlich auch mal:
[https://www.gwi-boell.de/de/2010/02/12/geschichte-des-ehegattensplitting-von-der-nicht-diskriminierung-von-paaren-zur]
„Auf diese Weise wurden Ehepaare stärker besteuert als zwei vergleichbare allein Lebende.“


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