Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Transistor
Datum:24.08.22 14:56
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Mampf

>Du hast, lebend in einer Bedarfsgemeinschaft, eh ejne gesonderte Regelung. Ist also nicht so, dass das keine Rolle spielen würde.

Das stimmt mittlerweile in bestimmten Bereichen wie Sozialhilfe & Co und hat da sicherlich zu einer Verschiebung geführt, aber eben nicht in allen wie das Thema Scheidung zeigt. Der Partner bekommt seine günstige Steuerklasse und gibt dafür einen guten Teil seines Einkommens an den anderen Partner ab, spätestens wenn es zur Scheidung kommt. Das hast du bei einer Bedarfsgemeinschaft nicht.
Ich kann doch nicht nur die günstige Steuerklasse haben wollen und dann nichts dafür geben? Und wenn ich es doch so möchte kann ich auch die Eheurkunde unterschreiben. Wo ist da noch der Unterschied zu einem separaten Vertrag der es exakt so regelt?

>Aber hier, es geht vorallem um Kinder. K I N D E R.

Nein, bei den Steuerklassen in der Ehe nicht. Dafür gibt es den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Über die Höhe kann man natürlich diskutieren.

Transistor


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