Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Mampf
Datum:24.08.22 14:09
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Transistor

>>Aber sogar das lässt sich in einer ehe vertraglich regeln, wieso nicht auch umgekehrt?
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>Weil es einfach nicht mehr beherrschbar wäre wenn das Steuerrecht sich mit den Individualverträgen jeder einzelnen Partnerschaft auseinandersetzen müsste?
>Am Ende hat man ja genau auch dafür den Ehevertrag. Wer eher unromantisch unterwegs ist und von den Vorteilen profitieren will setzt seine Unterschrift halt einfach unter den Ehevertrag der dafür die Voraussetzung ist und fertig. Man bestätigt damit sich gegenseitig Abzusichern und wird steuerlich im Gegenzug als "Einheit" betrachtet.
>
>Transistor


Du hast, lebend in einer Bedarfsgemeinschaft, eh ejne gesonderte Regelung. Ist also nicht so, dass das keine Rolle spielen würde. Aber hier, es geht vorallem um Kinder. K I N D E R.

Hat mit Familie und so zu tun. Und da liegt der Hund begraben :bedarfs gemeinschaftlich, check; kinder, check; veraltete institution deren Begründung nicht mehr haltbar ist, aber hier und da einen Mythos der romantik darstellt der aber jeglichen Statistiken nicht stand halten kann, abgelehnt...


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