Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Evilution-X
Datum:24.08.22 14:45
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Zinkhal

>Bei Zusammenveranlagung gibt es den Grundfreibreibetrag für jeden Ehegatten. Spielt keine Rolle, ob deine Frau arbeitet oder Elterngeld bezieht. Oder meinst du den Kinderfreibetrag im Rahmen des Lohnsteuerabzug? Die Übertragung auf einen Ehegatten bringt nur überschaubare Ersparnisse im Bereich des Solis und ggfs. der Kirchensteuer.

Ich meine schon den Grundfreibetrag. Mit Steuerklasse 3 bekomme ich ja unsere beiden Grundfreibeträge, während meine Frau steuerfreies Elterngeld bezieht. Oder funktioniert das so nicht? :D

>Man muss zusätzlich auf dem Schirm haben. dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und vermutlich eine erhöhte Steuerbelastung auslöst.

Gut zu wissen, danke! Ich hatte nur die Steuerfreiheit im Kopf.


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