Thema:
Re:Ehegattensplitting flat
Autor: Zinkhal
Datum:24.08.22 12:28
Antwort auf:Re:Ehegattensplitting von Evilution-X

>>IMO nicht, mit Kind ist eine Rückzahlung was tolles, was sich oder Kind zu Gute kommt. Ein Nachzalung stresst in so einer Phase eher mehr.
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>Ja, das stimmt auf jeden Fall! Ich frage mich nur, ob ich nicht den doppelten Freibetrag nutzen kann, während meine Frau Elterngeld bezieht. Oder ob ich das dann am Ende einfach wieder zurückzahlen muss.


Bei Zusammenveranlagung gibt es den Grundfreibreibetrag für jeden Ehegatten. Spielt keine Rolle, ob deine Frau arbeitet oder Elterngeld bezieht. Oder meinst du den Kinderfreibetrag im Rahmen des Lohnsteuerabzug? Die Übertragung auf einen Ehegatten bringt nur überschaubare Ersparnisse im Bereich des Solis und ggfs. der Kirchensteuer.

Man muss zusätzlich auf dem Schirm haben. dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und vermutlich eine erhöhte Steuerbelastung auslöst.


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